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Im Juni 2013 starteten wir unsere Aktion "Freiwillig Tempo 30 in Worpswede": Mit unserem Autoaufkleber "30 Worpswede" am Heck unseres PKw's signalisieren wir, dass wir in Worpswede freiwillig auf die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verzichten und stattdessen die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wählen. Während der ersten beiden Jahre praktizierten wir dieses selbstauferlegte Gebot in der gesamten Ortschaft; seit 2015 nur noch im Dorfzentrum Findorff- / Hembergstraße.

Aufkleber am Auto3

Immer wieder werden wir gefragt, ob denn unsere Aktion "Freiwillig Tempo 30" überhaupt rechtlich erlaubt sei. Hier der Versuch einer Klärung als jurisitischer Laie:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass 50 km/h die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt - eine minimal zulässige Mindestgeschwindigkeit auf Dorfstraßen gibt es unseres Wissens nach nicht!  Wem 30 km/h nicht genug ist, der kann bei Bedarf überholen. Solange das möglich ist, wird kein Kraftfahrer in seinem Bestreben Voroanzukommen behindert.

Jetzt wollen wir es genau wissen:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt... Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." [§240 StGB]

Wer also freiwillig die Höchstgeschwindigkeit nicht fahren möchte, nötigt niemanden, zumal unsere Ziele alles andere als verwerflich sind.

Um unsere Fragestellung weiter zu differenzieren, ziehen wir die Straßenverkehrsordnung hinzu:

„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§3 StVO]

Den Verkehrsfluss wird man wohl erst dann behindern, wenn ein Stau verursacht wird: Das ist bei Tempo 30 km/h gar nicht so einfach!

 Was sagt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu dieser Frage:

„Jeder kann sich einen Aufkleber an das Auto machen und 30 fahren, solange keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und er den Verkehr nicht behindert“ (Michael Bücken, Vorsitzender der Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln). Statt 50 nur 30 Stundenkilometer zu fahren, liege im Grenzbereich, sei aber eher nicht als Behinderung zu werten. „Der Verkehr fließt ja weiter“, sagt Bücken. [Quelle]

Der Autor kann bestätigen, dass ihm während der letzten vier Jahre des freiwilligen Verzichts auf Tempo 50 in Worpswede bislang keine nachteiligen Folgen entstanden sind - im Gegenteil! Die Entscheidung angepasst oder hastig zu fahren, wird bereits vor Fahrtantritt gefällt: Wenn ich den Fahrtbeginn zeitlich so wähle, dass mir für die Fahrt mit Tempo 30 genügend Zeit verbleibt, erhalte ich eine entspannte Fortbewegung, die mir ermöglicht, im "öffentlichen Raum Dorfstraße" mehr von meinem Umfeld wahrzumehmen und gleichzeitig schwächere Verkehrspartner respektvoller zu begegnen.

 



 

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