Bürgerinitiative
30-für-Worpswede.de
1. Versetzung des Ortsschilds in Richtung Jugendherberge
2. Tempolimit auf 70 km/h bereits ab/bis Waakhauser Straße / Wörpedahler Straße
3. Tempo 30 auf der Findorffstraße ab dem jetzigen Ortseingangsschild
4. Installation eines Begrüßungsschilds ab Tempo 30 Schild
6. Errichtung einer Fußgängerüberwegung Findorffstraße / Straßentor
7. Errichtung einer Fußgängerüberwegung Findorffstraße / Bergstraße
8. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch polizeiliche Überwachung
Lesen Sie mehr über die Verkehrssituation der Findorffstraße
Unsere Bürgerinitiative trifft sich wieder im Juni 2018.
Termin wird bald bekannt gegeben!
Interessierte und Gäste sind herzlich willkommen!
Treffunkt bei Harald Jordan, Bauernreihe 8a in Worpswede.
Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss unser Gemeinderat die Teilnahme am „Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen" der niedersäsischen Landesregierung! Lesen Sie mehr dazu hier.
Sie können sich vorstellen, unsere Arbeit zu unterstützen? Aktuell suchen wir Sponsoren für die Anschaffung von Geschwindigkeitsmesstafeln, die wir in den Wohngebieten auf privatem Gelände platzieren möchten.
Mehr dazu demnächst auf diesen Seiten...r
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01
Aug
Innovative Verkehrskonzepte auch für Worpswede
Heute vor 50 Jahren, also am 1. August 1967, wurde die Oldenburger Fußgängerzone geboren: die erste flächendeckend innerstädtisch umgesetzte Fußgängerzone In Deutschland.
Oldenburger Innenstadt mit Rathaus
Doch die Einführung dieser autofreien Zone war damals begleitet von viel Kritik und Widerstand: für die Einwohner sei es unzumutbar, die Geschäfte würden darunter leiden, die Besucher wegbleiben ...
Notwendig wurde die Realisierung des innovativen innerstädtischen Verkehrskonzepts, das während der Planung noch den Arbeitstitel "Basar-Bereich" trug und später in "Fußgängerzone" umbenannt wurde, durch die stark angestiegene Einwohnerzahl in den Nachkriegsjahren und die mit dem sog. Wirtschaftswunder verbundene Zunahme des individuellen Kraftverkehrs: Oldenburgs Innenstadt konnte den Individualverkehr nicht mehr angemessen regeln und suchte nach Lösungen.
Schließlich wurden vor genau 50 Jahren 13 Hektar der oldenburger Innenstadt für den Kraftverkehr gesperrt. - Was damals mit einem Experiment begann hat sich heute nachhaltig etabliert: die Oldenburger sind stolz auf ihre Fußgängerzone! Jährlich besuchen viele Touristen die schöne autofreie Innenstadt. Wer wagt, gewinnt!
„Ohne Autos ist die Innenstadt vielseitiger nutzbar und intensiver erlebbar geworden. Dadurch wurde sie zu dem Markenzeichen, das wir heute so sehr schätzen – und von dem wir vielfach profitieren. Oldenburgs historisches Zentrum mit seiner Fußgängerzone gilt es auch weiterhin attraktiv zu gestalten. Die Herausforderungen der Zukunft haben wir bereits im Blick mit unserem Arbeitskreis zur Innenstadtstrategie.“ (Oberbürgermeister Jürgen Krogmann)
Sicherlich läßt sich die Stadt Oldenburg nicht mit Worpswede vergleichen, doch gemeinsam ist die Kritik und der Widerstand gegenüber dem Versuch der Veränderung eines bestehenden unsäglichen Verkehrskonzepts: Als wir vor den Sommerferien am 21. Juni in der geschlossenen Worpsweder Facebookgruppe von der Entscheidung unseres Gemeinderats berichteten, sich für das niedersächsische Modellprojekt "Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen" zu bewerben und provokant titelten "Worpswede will Tempo 30!", da schlugen die Wellen hoch - und wieder einmal zeigte sich, dass ein soziales Medium wie Facebook wunderbar dazu geeignet ist, Infos und Meinungen in die Masse zu bringen - doch wenig dazu dient, konstruktiv inhaltlich zu diskutieren. Schließlich wurde am 24. Juni in Facebook eine Abstimmung initiiert, die von vornherein wenig repräsentativ angelegt war und die letztendlich daran scheiterte, dass neben Worpswedern auch viele Menschen aus anderen Orten und Städten an dieser Abstimmung teilnahmen. Als könnte per se eine Facebook-Umfrage repräsentativ sein!?
Was in Oldenburg möglich war, sollte auch in Worpswede gangbar werden: Meinungsbildung als Realsierungs-Prozeß. Aufgabe unseres Gemeinderats ist es, Entscheidungen für das Gemeinwohl zu treffen. Dabei sind Kollisionen mit Interessen des Individual-Verkehr unvermeidbar, denn "freie Fahrt" geht immer zu Lasten des schwächsten Verkehrspartners und der Anwohner.
24
Jun
Buxtehude machte den Anfang
Als am 14. November 1983 Buxtehude im Rahmen eines Modellversuchs zur allerersten Tempo-30-Zone in Deutschland erklärt wurde, wurde sie die Stadt der Langsamkeit. Damals war das Geschrei groß: Autofahrer waren wütend, Hass und Verzweiflung brachen aus.
So ähnlich geht es zur Zeit in der Worpsweder Facebookgruppe zu, dort haben wir bereits Buxtehuder Zustände wie vor dem Tag X.: Worpswede ist noch nicht einmal zum Modellprojekt Tempo 30 aufgenommen und die Autofahrer sehen bereits ihre bislang gewährte „Freiheit der schnellen Fortbewegung“ in Gefahr. Das diese Freiheit recht einseitig ausgelebt wird und zu Lasten der Anwohner, Fußgänger kurz: der schwächeren Verkehrsteilnehmer geht, will der gewohnheitsmäßige Kraftfahrer nicht akzeptieren.
1980 starben noch 13.41 Menschen im Straßenverkehr – 2012 waren es nur noch 3.606 Menschen: Diese Entwicklung hängt auch mit Einführung der Tempo-30-Zonen zusammen.
Im Grundgesetz steht nicht „Jeder Autofahrer ist gleich“; in der Bibel nicht „Liebe Deinen nächsten Autofahrer“ und das Gebet der Christen lautet nicht „Autogott im Himmel…“.
Das ganze Gezeter erinnert stark an die Einführung des Rauchverbots vor 10 Jahren. Was haben damals die Raucher geschimpft! Ein Kulturgut sei in Gefahr! Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verbots! Kneipensterben! Unsere Gesellschaft in der Krise!...
Und: Hat das Verbot uns geschadet? NEIN!
Ich erinnere mich an die unseligen Diskussionen und Streitereien z.B. in den Autobahnraststätten: Meine Frau stillt unseren Sohn und am Nachbartisch zünden sich rücksichtlose Menschen Zigaretten an. Wie sieht es heute aus: Die Raststätten sind rauchfrei! Wenn man Abends ausgeht und Essen geht, dann riecht die Kleidung nicht mehr wie früher durchdringend nach Rauch! Wer stellt heute das Rauchverbot in Frage?
So wie die rücksichtslos rauchenden Mitbürger am Nachbartisch (die sich z.B. eine Zigarette ansteckten, wenn gerade unser Essen serviert wurde) sind heute die „gnadenlosen Raser“. Man muss sie gnadenlos nennen, wenn sie mit überhöhter Geschwindigkeit in den 30er-Zonen unterwegs sind oder auf unseren Hauptstraßen langheizen und stetig verdrängen, dass sie einen Kraftwagen lenken, der den schwächeren Verkehrs-Partnern gnadenlos überlegen ist. Für die Raucher hat sich damals schließlich eine Lösung gefunden: die Raucherkneipe. Sollen doch die Heizer und Raser in die geschlossene Arena: Mit dem Auto an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen oder auf einer offiziellen Rennstrecke fahren!
Was hat sich in Buxtehude seit 1983 straßenverkehrs- und lebendsqualitätsmäßig alles getan. Lesen Sie hier.
22
Jun
Reduzierung des Straßenverkehrslärms um um 9,2 dB(A)
Jede Tempo 30-Zone oder -Straße hat dazu beigetragen, Lärm zu verringern und die Situation vor Ort zu verbessern. Die erfolgreichsten Tempo-30-Maßnahmen ergeben Reduktionen der Dauerschallpegel von bis zu 8 dB(A); eine Langzeituntersuchung hat minus 9,2 dB(A) dokumentiert.
Manchmal fallen die gemessenen Reduktionen der Dezibelzahlen geringer aus als vorher prognostiziert, manchmal aber auch viel höher. Das hängt davon ab, wie konsequent Tempo 30 eingehalten wird, oder von der Stetigkeit des Verkehrsflusses, der Zahl der Beschleunigungs-und Abbremsmanöver und individuellen Faktoren auf der Strecke. So hat in einem Fall eine Steigung den Reduktionserfolg verringert, doch nur wenige Meter weiter verbesserte er sich wieder.
Aber nirgends ist Tempo 30 ohne klare Entlastungseffekte geblieben. Da Tempo 30 gleichzeitig die preiswerteste Maßnahme für den Lärmschutz ist, bedeutet allein dieses Ergebnis einen Erfolg.
Spitzenlärmwerte sinken deutlich
Tempo 30 wirkt gezielter auf die Lärmproblematik, als vielen bisher bewusst ist.
Die besonders störenden Lärmspitzen nehmen ab, wobei Reduktionen der Vorbeifahrtpegel von bis zu 26 dB(A) festgestellt wurden. Spitzenlärmwerte treten insgesamt seltener auf, und wenn dann mit einer geringeren Bandbreite.
In Jena wurde die Lärmpegelklasse 65-70dB(A) bei Tempo 30 nur halb so oft festgestellt wie bei Tempo 50, die besonders schädlichen Lärmpegelklasse 70-75 dB(A) dreimal seltener. Überproportional große Erfolge in der Bekämpfung der Lärmspitzen durch Tempo 30 haben sich in der für die Gesundheit besonders kritischen Nachtrandzeit von 5 bis 6 Uhr gezeigt.
Auch bei geringem Effekt wirksam
Auch geringe Dezibel-Senkungen, etwa von 1 dB(A) o.ä., bringen Entlastungswirkungen für die Anwohnenden. Befragungen bei kommunalen Modellprojekten und wissenschaftliche Erkenntnisse stimmen hierin überein. In den letzten Jahren wurde nachgewiesen, dass das menschliche Gehör selbst geringe Dezibelsenkungen von 0,75 dB(A) oder weniger wahrnehmen kann und als Entlastung empfindet. Es gibt keinen Grund mehr, beim Nichterreichen von 3 Dezibel minus – Behörden gehen erst dann von lohnenden Wirkungen aus - die Wirksamkeit von Tempo 30 in Frage zu stellen.
Als Faustregel kann gelten, dass der Lärm nach der Einführung von Tempo 30 pro 1km/h weniger Durchschnittsgeschwindigkeit um 0,2 dB(A) sinkt.
Schnell wirksame Basis
40 Prozent der Menschen in Europa sind von Lärmbelastungen über 55 dB(A)betroffen. Straßenverkehrslärm ist zu einem ernsten Problem geworden, und vor diesem Hintergrund muss die Dringlichkeit von schnell wirkenden Lärmschutzmaßnahmen neu bewertet werden. Kurz gesagt: Wir haben in Europa heute ein 10-Dezibel-Problem in Bezug auf den Straßenverkehr. Mit einer einzelnen Maßnahme ist dies nicht mehr in den Griff zu
bekommen, nur als Summe verschiedener Maßnahmen. Tempo 30 ist dafür eine kraftvolle, schnell wirkende Basis.
Quelle: EUGNET
21
Jun
Gemeinderat beschließt Teilnahme am Modellprojekt
Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss unser Gemeinderat die Teilnahme am „Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen" der niedersächsischen Landesregierung! Bei zwei Enthaltungen wurde Bürgermeister Schwenkes Empfehlung zur Zustimmung angenommen.
Herr Schwenke machte vorab in einer Erklärung deutlich, dass er es „...für richtig und auch für vernünftig...“ halte, dass gerade unsere „kleine Gemeinde Worpswede“ an diesem Projekt teilnehme. Gerade die Verkehrssituation unserer Außenstraßen des sog. „Goldenen Dreiecks“, d.h. Hemberg- und Findorffstraße, prädestiniere uns für die Teilnahme an diesem niedersächsischen Modellprojekt. Neben der Verbesserung der Lebensqualität betonte Schwenke auch die „wichtige Angelegenheit ... als touristische Destination“. Die gewonnenen Daten würden uns fundierte Erkenntnisse zu Lärm, Luft, Sicherheit und Verkehrsfluss bei Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen liefern, die im Nachgang eine sachliche Diskussion ermöglichten. Der Bürgermeister stellte schließlich klar, dass es bei diesem Projekt nicht um die „Vorbereitung einer flächendeckenden Anordnung von Tempo 30" bzw. um die "Absenkung der innerörtlichen Richtgeschwindigkeit" gehe, das stünde nicht im Fokus.
Die UWG drückte in einer Stellungnahme ihre Hoffnung um eine langfristige Lösung aus. Die CDU-Fraktion unterstrich die Wichtigkeit der entstehenden Erkenntnisse für eine langfristige und nachhaltige Diskussion eines gesundheitlich-ganzheitlichen Verkehrskonzepts in Worpswede.
Das Thema Tempo 30 wird hier im Ort - wie überall in Europa - heftig diskutiert, zumal der Fokus häufig auf den Kraftfahrer gerichtet ist, wird doch sein „verbrieftes Recht“ auf schnelle Fortbewegung in Ortschaften und Städten in Frage gestellt. Mit seinem Beschluss ermöglicht unser Gemeinderat einen Paradigmenwechsel und stellt das in‘s Zentrum der Betrachtung, was sonst in der motorisierten Karre sich hastig treiben läßt: den Menschen! Es geht um unsere Lebensqualität! Das Recht des Gemeinwohls steht über dem Individual-Verkehr!
Wir danken dem Bürgermeister und dem Gemeinderat für den mutigen Entschluss, sich für das zukunftsweisende Modellprojekt zu bewerben!
Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrstrassen ist die Zukunft, die uns allen mehr Lebensqualität geben wird - Worpswede bekommt nun hoffentlich die Möglichkeit, an ihr gestaltend mitzuwirken!
Da das Interesse zur Teilnahme an diesem Modellprojekt bei Gemeinden und Städten groß ist, müssen wir uns nun kraftvoll engagieren, den Zuschlag zu erhalten.
Lesen Sie dazu auch den Artikel des Weser Kuriers vom 3.6.2017 "Tempo am Limit" und die Presseerklärung des ADFC vom 21.2.2017.
11
Jun
Im Juni 2013 starteten wir unsere Aktion "Freiwillig Tempo 30 in Worpswede": Mit unserem Autoaufkleber "30 Worpswede" am Heck unseres PKw's signalisieren wir, dass wir in Worpswede freiwillig auf die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verzichten und stattdessen die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wählen. Während der ersten beiden Jahre praktizierten wir dieses selbstauferlegte Gebot in der gesamten Ortschaft; seit 2015 nur noch im Dorfzentrum Findorff- / Hembergstraße.
Immer wieder werden wir gefragt, ob denn unsere Aktion "Freiwillig Tempo 30" überhaupt rechtlich erlaubt sei. Hier der Versuch einer Klärung als jurisitischer Laie:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass 50 km/h die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt - eine minimal zulässige Mindestgeschwindigkeit auf Dorfstraßen gibt es unseres Wissens nach nicht! Wem 30 km/h nicht genug ist, der kann bei Bedarf überholen. Solange das möglich ist, wird kein Kraftfahrer in seinem Bestreben Voroanzukommen behindert.
Jetzt wollen wir es genau wissen:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt... Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." [§240 StGB]
Wer also freiwillig die Höchstgeschwindigkeit nicht fahren möchte, nötigt niemanden, zumal unsere Ziele alles andere als verwerflich sind.
Um unsere Fragestellung weiter zu differenzieren, ziehen wir die Straßenverkehrsordnung hinzu:
„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§3 StVO]
Den Verkehrsfluss wird man wohl erst dann behindern, wenn ein Stau verursacht wird: Das ist bei Tempo 30 km/h gar nicht so einfach!
Was sagt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu dieser Frage:
„Jeder kann sich einen Aufkleber an das Auto machen und 30 fahren, solange keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und er den Verkehr nicht behindert“ (Michael Bücken, Vorsitzender der Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln). Statt 50 nur 30 Stundenkilometer zu fahren, liege im Grenzbereich, sei aber eher nicht als Behinderung zu werten. „Der Verkehr fließt ja weiter“, sagt Bücken. [Quelle]
Der Autor kann bestätigen, dass ihm während der letzten vier Jahre des freiwilligen Verzichts auf Tempo 50 in Worpswede bislang keine nachteiligen Folgen entstanden sind - im Gegenteil! Die Entscheidung angepasst oder hastig zu fahren, wird bereits vor Fahrtantritt gefällt: Wenn ich den Fahrtbeginn zeitlich so wähle, dass mir für die Fahrt mit Tempo 30 genügend Zeit verbleibt, erhalte ich eine entspannte Fortbewegung, die mir ermöglicht, im "öffentlichen Raum Dorfstraße" mehr von meinem Umfeld wahrzumehmen und gleichzeitig schwächere Verkehrspartner respektvoller zu begegnen.
10
Jun
Darf's ein bißchen mehr Information sein sein?
Mit einem Informationsstand zeigten wir uns heute erstmals auf dem Worpsweder Wochenmarkt.
Nachdem unsere Bürgerinitiative im Mai ihren 4. Geburtstag feierte, hatten wir unsere Kräfte noch einmal gebündelt und mit Infoveranstaltung und Aktionen neue Mitglieder gewonnen: Gemeinsam wollen wir Worpswede bewegen!
Bei Sonnenschein und mit guter Laune verteilten wir unsere neuen Informationsflyer zu den Themen: Tempo 30 in Worpswede, Verkehrssituation in der Bergstraße und Besonderheiten Worpsweder "Radwege". Dabei konnten wir einige BürgerInnnen für unsere Autoaufkleber-Aktion "Freiwillig 30 Worpswede" gewinnen.
Bei Kaffee, Tee und Kuchen hatten wir so manches freundliche Gespräch mit Worpswedern und Besuchern. Immer wieder war dabei die Verkehrssituation im Ort Thema: Kein Wunder, gerade Menschen besuchten unseren Infostand, die mit dem Status Quo unzufrieden sind und sich eine Veränderung im Künstlerdorf wünschen.
Interessierte Bürger fragten uns, ob wir denn schon von der Gemeinde Rückmeldung zu unseren beiden eingereichten Petitionen erhallten hatten. - Dem aufmerksamen Leser unseres Blogs wird nicht entgangen sein, dass wir bei der letzten Worpsweder Bürgerversammlung den Gemeindevertretern zwei Petitionen überreicht hatten, die die Situation der Findorff- und der Bergstraße zum Thema hatten. - Leider konnten wir dazu keine positive Rückmeldung geben, da wir bislang von den Gemeindevertretern noch keine Antwort erhielten.
Während dem wir informierend präsent waren, konnten wir wahrnehmen, dass sich allem Anschein nach bereits etwas im Ort verändert hat: der Verkehr auf der Bergstraße fährt bedächtiger und viele Autofahrer hielten sich inzwischen an das Gebot der Schrittgeschwindigkeit. Das macht Mut und zeigt uns, wie wichtig es ist, kontinuierlich und authentisch Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Die Aktion hat uns große Freude bereitet, und wir sind uns einig: demnächst bieten wir wieder einen Infostand auf dem Worpsweder Marktplatz an.
02
Jun
Viele Radwege führen nach Worpswede, doch im Ort gibt es kaum ausgewiesene Radwege, dafür aber umso zahlreicher: "Sonderwege mit Fahrradfreigabe".
Verkehrsrechtlich handelt es sich bei den überwiegenden „Radwegen“ in Worpswede um „Sonderwege für Fußgänger“ (Zeichen 439) die durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen 1022-10) für die Benutzung durch Fahrradfahrer freigegeben sind:
Fahrfahrer sind hier nur geduldet und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren! Schrittgeschwindigkeit bedeutet: 5-7 km/h!
Fußgänger haben absoluten Vorrang!
Bei Bedarf muss der Radfahrer absteigen!
Bei Unfällen mit Fußgängern oder auch Kraftwagen, die den Gehweg z.B. aus einer Hauseinfahrt queren, ist fast immer der Radfahrer schuld, da er als "Gast" des Gehwegs nicht achtsam genug war.
Der Gesetzgeber hatte ursprünglich angenommen, dass solche Verkehrszeichenkombinationen nur selten Anwendung fänden, da weder Fußgänger noch Radfahrer damit glücklich würden: Doch da hatte er nicht mit staatlich anerkannten Erholungsorten mit Kunstanspruch gerechnet.
Der ADFC stellt klar: „Gehweg + Radfahrer frei“ sind keine Radwege und empfiehlt:
„'Gehweg – Radfahrer frei' ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen. Fahren Sie lieber auf der Fahrbahn."
Auf der Straße werden Radfahrer besser gesehen, haben ein geringeres Unfallrisiko, sind dem dem Kraftverkehr "gleichgestellt" und dürfen innerörtlich in der Regel schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren!
Auf dem freigegebenen Gehweg dagegen wird ihm - selbst bei Einhaltung des Schritttempos - im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger, unangepasste Fahrweise und damit schuldhaftes Handeln unterstellt.
Da das Befahren unserer Worpsweder Hauptstraßen zur Zeit noch recht gefährlich ist, da 50 km/h gegenseitige Rücksichtsnahme und Kommunikation gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer unter sich erschwert, empfehlen wir: Nur wer sich wirklich sicher und fit fühlt, auf unseren kraftwagendominierten Straßen sein Recht auf adäquate Fortbewegung einzufordern, sollte die Fahrbahn nutzen! Hier dazu einige wichtige Tipps...
Je mehr mutige Radfahrer jedoch auf unseren Hauptstraßen unterwegs sind, desto rücksichtsvoller und angepasster sollten mit der Zeit unsere kraftstrotzenden Verkehrspartner ihr Fahrverhalten "domestizieren".
31
Mai
Autofahrer und ihr Erziehungsanspruch gegenüber Radfahrern
Als der Autor vorgestern mit seinem Fahrrad im Tempo 30-Bereich der Findorffstraße in Richtung Bäckerkei Barnstorff auf der Hauptstraße fuhr, wurde er hupend und mit Fingerzeig ;-) von einer aufgebrachten ortsansässigen PKW-Fahrerin (geschätzte Geschwindigkeit des Fahrzeugs: 50 km/h) überholend belehrt, den für Radfahrer freigegebenen Gehweg zu verwenden.
Hätten Sie‘s gewusst: 85 Prozent der Bevölkerung wissen laut einer UDV-Studie nicht, dass die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufgehoben worden ist:
§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO: Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237 (Radfahrer), 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (Getrennter Rad- und Fußweg) angeordnet ist.
Benutzungspflichtige Radwege werden stets mit einem der drei blauen Radwegschilder bestückt. Doch selbst hier gibt es Ausnahmen!
Der ADFC empfiehlt: „Gehweg – Radfahrer frei“ ausgeschilderte Wege in der Regel nicht zu benutzen. "Fahren Sie lieber auf der Fahrbahn." Und weiter, wie der genötigte Radfahrer mit dem "autofahrenden Rambo" umzugehen habe: a) ignorieren oder b) Anzeige schreiben oder c) die Polizei bitten (anstelle einer Anzeige) beim Autofahrer anzurufen und diesen aufzuklären (sehr wirkungsvoll!).
Kein Radweg sondern nur freigegebener Gehweg!
Noch einmal im Klartext: Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.
Fahrradfahrer aufgepasst: Wir sind auf dem Gehweg nur Gast: Wir müssen hier besonders achtsam fahren! Der Weg sei für den Radverkehr zwar freigegeben, dennoch bleibe er im Sinne der StVO ein Gehweg. Deshalb müssen Radfahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen: Schrittgeschwindigkeit ist geboten!
2015 sind fast 400 Radfahrer bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Davon starben 156 Radfahrer bei Unfällen mit Autos. Etwa 78.000 Radfahrer wurden 2015 bei Unfällen schwer oder leicht verletzt. [Quelle]
30
Mai
In Worpswede kann es Ihnen passieren, dass manch ein Autofahrer auf der Hauptstraße eine Fahrgeschwindigkeit wählt, die deutlich unter den maximal zulässigen 50 km/h liegt. Mit dem Heckaufkleber "30 Worpswede" z.B. informieren wir nachfolgende Fahrzeuge, dass wir freiwillig 30 fahren. Aber auch ohne diesen Aktionsaufkleber fahren einige langsamer. Sie meinen, da stehen wir ziemlich allein?
Aus einer repräsentativen Umfrage 2014 des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) geht hervor, dass vielen Deutschen in Ortschaften Tempo 50 viel zu schnell ist:
51% der Verkehrsteilnehmer meinen, dass Tempo 50 in Ortschaften oft zu schnell ist. Gerade mal 27% sind da anderer Ansicht und meinen, das träfe nicht zu. Unentschlossen sind 22% der Befragten: Dieses Bild ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des DVR im Oktober 2014 vom Marktforschungsinstitut Ipsos bei 2.000 Personen über 14 Jahren durchgeführt wurde.
Freiheit ist immer Freiheit der Anders...Mobilen
Im öffentlichen Straßenraum begegnen sich täglich Fußgänger, Radfahrer oder Autfahrer - doch Menschen sind dabei an den Rand gedrängt und haben meistens das Nachsehen!
Der DVR weist darauf hin, dass durch zu hohe Geschwindigkeiten in der Stadt insbesondere Radfahrer und Fußgänger, Kinder und ältere Menschen gefährdet werden.
Im Jahr 2015 sind pro Tag 9 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, weitere 1.077 wurden verletzt [Quelle: DVR].
Von der europäischen Bürgerinitiative EUGENT
Europäische Gesellschaft für Entschleunigung, gemeinnützige Unternehmer-Gesellschaft (gUG)
Die norddeutsche Stadt mit 40 000 Einwohner.innen liegt etwa 35 km westlich von Hamburg.
Anfang der 80er-Jahre entstanden Probleme durch einen starken Durchgangsverkehr, der sich nach Bautätigkeiten in unmittelbarer Zentrumsnähe (mit dem Wohngebiet „Sagekuhle“) entwickelt hatte. Viele fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit mitten durch das Wohngebiet, durch die Altstadt und die Haupteinkaufsstraße. Daher wurden Pläne für Verkehrsberuhigungen, und parallel dazu zum Ausbau des Hauptverkehrsstraßennetzes, entwickelt. Mit den geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nahm Buxtehude 1983 an einem breit angelegten Modellversuch von drei deutschen Bundesinstituten teil, wobei sein Beitrag zum Experiment die flächenhafte Ausweisung von Tempo 30 auf den Wohn- und Sammelstraßen des nördlichen Stadtgebiets (220 ha) war.
"Lasst doch die Kommunen selber entscheiden!" Stefan Majer, Verkehrsdezernent der Stadt Frankfurt, im Interview mit dem Klima-Bündnis
Die erste Tempo-30-Zone überhaupt wurde 1983 in Deutschland (Buxtehude) eingerichtet, im Rahmen von Modellprojekten zur Verkehrsberuhigung. Europaweit gibt es heute viele Städe und Gemeinden, in denen Tempo 30 erfolgreich praktiiert wird. Bald wird Worpswede hier in dieser Liste mit genannt werden...
In verschiedenen EU-Ländern wird Tempo 30 als Regel schon längst angestrebt. Genau genommen greift unser Bürgerbegehren nur vorhandene Initiativen auf, damit sie auf den Schreibtisch der EU-Kommission kommen und dann zum europaweiten Standard werden können.
Anders als lange angenommen, kann Tempo 30 auch für den Klimaschutz hilfreich sein. Und das ist gut so, denn immerhin ein Viertel des gesamten CO2-Ausstoßes in Europa wird durch den Verkehr verursacht.
Schon vor der COP21-Konferenz in Paris hatte die EU sich das Ziel gesetzt, die verkehrsbezogenen Treibhausgase bis zum Jahr 2050 um 60% Prozent zu senken. Das bedeutet konkret: der Verkehrssektor darf dann nur noch 308 Millionen CO2 ausstoßen, verglichen mit derzeit 771 Millionen Tonnen. (ECF 2011) Es geht also um 463 Millionen Tonnen CO2 weniger, bei noch immer weiter steigendem Verkehr. Nur mit Fortschritten bei der Fahrzeugtechnik
ist das nicht zu schaffen.
Die Ausweitung der Tempo-30-Zonen auf die ganze Stadt macht die Luft sauberer und senkt den CO2-Ausstoß. Das kommt einmal daher, dass Tempo 30 zu einem besseren Verkehrsfluss führt, also zu gleichmäßigem Fahren mit weniger Brems- und Beschleunigungsmanövern und damit gleichzeitig Staus reduziert. Und zum Anderen liegt es daran, dass viele ihr Auto einfach öfter stehen lassen. Denn die Alternativen wie Zu-Fuß-Gehen, Radeln oder mit dem Bus und der Bahn fahren werden attraktiver.
Gibt es das “verkehrssichere” Kind? Wie müsste ein “verkehrsangepasste” Kind denn sein?…
Die Reduzierung der Basisgeschwindigkeit auf 30 km/h rettet Leben! Innerhalb von Ortschaften ereignen sich ungefähr doppelt so viele Unfälle wie außerhalb (Deutsches Statistisches Bundesamt). Bei den Kinderunfällen lag das Verhältnis von innerhalb zu außerhalb im Jahr 2011 sogar bei 28:1.
Ist Tempo 30 für den Lärmschutz denn überhaupt der Rede wert?
Das wird oft bezweifelt. Es gibt sogar Warnungen, die Straßen würden im Gegenteil nur lauter, weil die Autos dann im niedrigen Gang hochtourig gefahren würden. Solche Zweifel im Hinterkopf, haben wir unsere Recherchen begonnen. Wir wollen herausfinden, welche konkreten Erfahrungen Städte mit Tempo 30 gesammelt haben, und seitdem wir die Ergebnisse kennen, sind auch die Zweifel verschwunden: Tempo 30 ist für den Lärmschutz der Rede wert. Und wie!
Wie wäre es, wenn in Ihrer Stadt 50 Prozent weniger Verkehrsunfälle geschehen würden, wenn 90 Prozent weniger Menschen dabei getötet oder schwer verletzt würden, und 50 Prozent weniger Kinder? Und wenn doppelt so viele Kinder wie bisher draußen spielen dürften, weil ihre Eltern die Straßen für sicher halten?
Alles Märchen? Nein. Jede Zahl hat einen realen Hintergrund, und es steckt jeweils eine Erfolgsgeschichte dahinter, bei der die Einführung von Tempo 30 eine entscheidende Rolle spielt.