Findorffstrasse
Situationsbeschreibung der Findorffstraße
Bis 1938 gab es nach Osterholz nur eine kleine Landstraße. Sie wurde zur Kriegsvorbereitung „über Nacht“ viel tiefer ausgehoben, als damals vom Gemeinderat vorgesehen.
Heute ist die Waakhauser / Osterholzer Straße eine Kreisstraße. Bis vor kurzem war es noch möglich, ganztägig mit 100 km/h diese Kreisstraße zu befahren: Heute gilt eine Beschränkung von 70 km/h in der Zeit von 18 bis 8 Uhr.
Von der Waakhauser Straße kommend aus Richtung Osterholz-Scharmbeck, befährt der Kraftfahrer tagsüber eine Strecke, auf der bis zu 100 km/h als Maximalgeschwindigkeit erreichen darf. Wer diese Strecke regelmäßig befährt, der mit weiß, dass diese Begrenzung regelmäßig mißachtet wird und wesentlich höhere Geschwindigkeiten erzielt werden.
Ab Osterholzer Straße / Karl-Krummacher-Weg (ca. 100 m vor der Einfahrt Hammeweg an der Jugendherberge) wird die Tempobegrenzung einer Landstraße (100 km/h) durch ein 70-Gebotsschild aufgehoben und die Kraftfahrer zur Temporeduzierung aufgefordert. Nach kilometerlangen 100 km/h soll der Autofahrer nun seine Geschwindigkeit drosseln, um dann 500 m weiter - beim offizielllen Ortseingang - seine Maximalgeschwindigkeit auf 50 km/h zu bringen.
Diese Distanz zur Geschwindigkeitsanpassung reicht vielen Autofahrern nicht aus, die das Ortsschild oftmals mit mehr als 60 km/h passieren und dazu die die kommende Steigung noch sportlich angehen.
100 m nach der 70 km/h-Begrenzung kommt die Einfahrt Hammeweg / Jugendherberge – 400m vor dem jetzigen Ortsschild. Die dann bis zur Ortseinfahrt ansteigende Osterholzer Straße veranlasst viele Autofahrer jedoch noch einmal zum „finalen Gasgeben“ - statt zum Annehmen einer angepassten Geschwindigkeit.
Die Leidtragenden in diesem Bereich sind die Bewohner des Walter-Berthelmann-Wegs, die den Verkehr ohne Lärmschutz ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass es zur Ortseinfahrt keine Hemmschwelle gibt: Keine direkte Bebauung signalisiert den Ortsbeginn – lediglich das einsame Ortsschild
Durch diese Gegebenheiten vor dem offiziellen Ortsbeginn werden nachfolgend die vorgeschriebenen 50 km/h kaum eingehalten, sondern oftmals noch überschritten.
Die Findorffstraße ist eine Kreisstraße. Der Bürgermeister und der Gemeinderat argumentieren deshalb, man könne nichts machen, da Kreissache. Die Ortsausfahrt in Richtung OHZ sieht ähnlich aus: Durch die abfallende Straße und dem Ortsende in der Kurve nach dem Straßentor sehen sich viele Kraftfahrer noch bereits in der Ortschaft motiviert, die zugelassenen 50 km/h innerhalb der Ortschaft zu überschreiten.
Die Situation der Fußgänger auf der Findorffstraße
Wir leben in einem Dorf, das die „Freunde Worpswedes“ einmal als „Ort der Stille“ bewarben, doch die historischen Zeiten, als die Bürger viele ihrer Wege noch zu Fuß zurücklegten, sind eindeutig Geschichte.
Heute gewinnt man leicht den Eindruck, dass die Autofahrer und deren Interessen das Ortsbild prägen. Auf den Hauptstraßen sieht man selten Fußgänger (Ausnahme: zu Fuß erkundende Touristen, s. Foto rechts), ab und zu Radfahrer und aber viele Autofahrer. Jede noch so kleine Besorgung scheint mit dem Auto erledigt zu werden. Sind wir heute so laufunfreudig - oder sind Worpsweder Straßen so wenig einladend für Fußgänger?
Je weiter wir uns von der Musichall-Kreuzung zum Ortsausgang in Richtung OHZ bewegen, umso seltener wird die Begegnung mit Fußgängern.
Die Begehung der Findorffstraße ist für Fußgänger nicht gerade einladend:
Stellenweise ist der Gehweg sehr schmal; so beträgt z.B. die Gehwegbreite am Insel-Gebäude über eine Strecke von ca. 50 m gerade mal wohlwollende 1,20 m! Begegnen sich an dieser Stelle Fußgänger und (hoffentlich angepasst fahrende) Lasttransporte, so bewirkt die entstehende Druckwelle und das unmittelbare Fahrgeräusch eine überaus reale Bedrohung auf den Menschen.
Kreuzen sich dann noch zwei Fußgänger an dieser Stelle, kann die Situation unangenehm werden.
Schulkinder von der Grundschule kommend, Kindergarten- und Hortkinder vom Roten-Kreuz-Kindergarten bzw. Kinderhaus, passieren diese Stelle tagtäglich, wenn sie z.B. zum Schulbus, zu öffentlichen Verkehrsmittel oder einfach in das Dorfzentrum gelangen möchten.
Auch die Querung der Findorffstraße ist in diesem Straßenabschnitt nicht unproblematisch: Auf der Kreisstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht eingehalten - in Verbindung mit der stellenweise schweren Einsehbarkeit der Straße, ist eine normale Querung der Fahrbahn nicht ungefährlich und geschützt nur an einer einzigen Stelle möglich: an der Fußgängerüberwegung Ecke Auf der Wurth.
Weitere Fußgängerüberwegungen sind dorfauswärts nicht vorhanden.
Wer jemals den Versuch unternommen hat, als Fußgänger zum Berufsverkehr die Findorffstraße Höhe Rossmann zu queren, oder vielleicht Höhe Bergstraße bei starkem Verkehrs-Fluss seine Buslinien zum Umsteigen wechseln musste, wird bestätigen können, dass der Kraftverkehr der Kreisstraße dies nur unter persönlicher Lebensgefahr zuließ.
Die Gemeinde ist verpflichtet, seinen schwächsten Verkehrsteilnehmer auf seinen Straßen adäquat zu schützen.
Diese Sorgfaltspflicht kommt sie auf der Findorffstraße in Richtung OHZ keinesfalls nach!
Situation der Radfahrer auf der Findorffstraße
Warum gibt es in unserem Ort so wenig Radfahrwege? Was es gibt, sind eine Menge für Radverkehr freigegebene Gehwege, die der Radfahrer freiwillig nutzen darf. Auf der Findorffstraße ist es besonders gefährlich, da der Kraftverkehr aus OHZ kommend in den Ort hineinrast.
Wer jemals mit seinem Fahrrrad von der Jugendherberge kommend in Richtung Worpswede gefahren ist, der erlebt ein Verkehrs-Absurdum:
Ecke Hammeweg weist ein kombinierter Rad- und Fußweg noch in Richtung unseres Ortes, doch kurz vor dem Straßentor löst sich dieser in Wohlgerfallen auf.
Der Radfahrer ist an dieser Stelle gezwungen, abzusteigen und entweder fürderhin sein Gefährt zu schieben oder aber die Fahrbahn zu wechseln und sich in den einschießenden Verkehr einzureihen. Dies geschieht an einer Stelle, die verkehrssicherheitstechnisch äußerst riskant ist: die von vorn kommenden Kraftwagen sind durch den Kurvenverlauf der Straße erst sehr spät wahrzunehmen; die vom Ortseingang kommenden Fahrzeuge fahren häufig mit überhöhter Geschwindigkeit.
Der vom Ortsschild kommende Kraftfahrer wird zwar durch ein Gebotsschild vor den gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer Radfahrer gewarnt, doch diese Warnung befindet sich auf gleicher Höhe wie das Hinweisschild auf der rechten Seite zur Beendung des kombinierten Fuß- und Radwegs.
Jede noch so kleine Kreisstraße im Land hat dagegen einen Radweg. Der existiert hier nicht. Der fehlende Radweg allein macht die Forderung nach einer geringen Geschwindigkeit nach der Ortseinfahrt sinnvoll.